Freitag, 18. Januar 2013

Kfz-Versicherung


Kfz-Versicherung

Am Ende eines jeden Jahres werben viele Versicherungen für den Wechsel der bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung. Zur Absicherung der wirtschaftlichen Existenz Beteiligter eines Verkehrsunfalls schreibt der Gesetzgeber die Kfz-Versicherung als Pflichtversicherung für Fahrzeughalter vor. Ohne einen entsprechenden Versicherungsschein wird kein Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Die Kfz-Versicherungsanbieter zeigen ebenso vielfältig und zahlreich wie die verschiedenen Kosten und Leistungen ihrer Versicherungsangebote. Folgende Leistungen sollte eine Kfz-Versicherung beinhalten:
  • Allgemein sollte eine Kfz-Haftpflichtversicherung Schäden durch den Gebrauch eines Fahrzeugs absichern. In Form der sogenannten Teil- bzw. Vollkasko werden auch etwaige Schäden am eigenen Kfz versichert.
  • Die Klärung und Überprüfung der Sachlage, das Eingehen auf berechtige und die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen - sind die Hauptleistungen bei Schäden gegenüber Dritten.
  • Bei der Versicherung eigener Schäden in Form einer Teilkaskoversicherung werden beispielsweise Diebstahl sowie Glasschäden abgesichert.
  • Bei einer Vollkaskoversicherung sind auch selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen neben den Teilkaskoleistungen versichert.
Vergleichsrechner im Internet können einen ersten Überblick über die verschiedenen Versicherungsangebote geben. Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist möglich, wenn
  • ein Fahrzeugwechsel erfolgt,
  • zum Ende des Versicherungsjahres mit einer ordentlichen Kündigung einen Monat vor Jahresende,
  • nach einer Beitragserhöhung (Frist: maximal vier Wochen).

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