Kfz-Versicherung
Am Ende eines jeden Jahres werben viele Versicherungen für den Wechsel der
bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung. Zur Absicherung der wirtschaftlichen
Existenz Beteiligter eines Verkehrsunfalls schreibt der Gesetzgeber die
Kfz-Versicherung als Pflichtversicherung für Fahrzeughalter vor. Ohne einen
entsprechenden Versicherungsschein wird kein Fahrzeug für den öffentlichen
Straßenverkehr zugelassen. Die Kfz-Versicherungsanbieter zeigen ebenso
vielfältig und zahlreich wie die verschiedenen Kosten und Leistungen ihrer
Versicherungsangebote. Folgende Leistungen sollte eine Kfz-Versicherung
beinhalten:
- Allgemein sollte eine Kfz-Haftpflichtversicherung Schäden durch den Gebrauch
eines Fahrzeugs absichern. In Form der sogenannten Teil- bzw. Vollkasko werden
auch etwaige Schäden am eigenen Kfz versichert.
- Die Klärung und Überprüfung der Sachlage, das Eingehen auf berechtige und
die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen - sind die Hauptleistungen bei Schäden
gegenüber Dritten.
- Bei der Versicherung eigener Schäden in Form einer Teilkaskoversicherung
werden beispielsweise Diebstahl sowie Glasschäden abgesichert.
- Bei einer Vollkaskoversicherung sind auch selbstverschuldete Unfallschäden
am eigenen neben den Teilkaskoleistungen versichert.
Vergleichsrechner im Internet können einen ersten Überblick über die
verschiedenen Versicherungsangebote geben. Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist
möglich, wenn
- ein Fahrzeugwechsel erfolgt,
- zum Ende des Versicherungsjahres mit einer ordentlichen Kündigung einen
Monat vor Jahresende,
- nach einer Beitragserhöhung (Frist: maximal vier
Wochen).
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